B wie Bundestagswahl FAQ und Antworten

Scheitern der Ampel-Koalition
Der Deutsche Bundestag – Zusammensetzung, Verkleinerung, Aufgaben und Zusammenarbeit
erstellt von Bassel, Ole und Zenedin, DWV1 Europakurs
Zusammensetzung des Bundestags
Der Bundestag setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die in der Regel alle vier Jahre durch die Bürgerinnen und Bürger gewählt werden. Die Sitze werden durch eine proportionale Wahl mit Erst- und Zweitstimme vergeben. Bislang führte das System der Überhang- und Ausgleichsmandate dazu, dass die Größe des Bundestags stark schwankte. In der Wahlperiode 2021–2025 hatte der Bundestag eine Rekordgröße von 736 Abgeordneten.
- Feste Obergrenze von 630 Sitzen, um eine weitere Aufblähung zu verhindern.
- Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate, sodass das Parlament nicht mehr über die festgelegte Größe hinauswächst.
- Neues Direktmandatsprinzip: Ein Direktkandidat zieht nur dann in den Bundestag ein, wenn seine Partei insgesamt genug Zweitstimmen erhalten hat. Damit entfallen garantierte Direktmandate, wenn die Partei nicht stark genug abschneidet.

Der/Die Bundeskanzler/in – ein Jobprofil
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und deutsche/r Staatsbürger:in? Sie möchten zusammen mit dem Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier (Position 1), Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (Position 2) an dritter Stelle an der Spitze des Staates stehen? Sie möchten Verantwortung übernehmen und die Richtlinien der deutschen Politik für die nächsten vier Jahre bestimmen?
Dann überzeugen Sie den Bundestag von Ihren Qualitäten und werden Sie Kanzler:in! Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kabinett zu bilden und Ihre Minister:innen zu ernennen und im Verteidigungsfall die Kommandogewalt über die Bundeswehr zu übernehmen. Wenn Sie den Job gut machen, besteht die Chance auf Wiederwahl (theoretisch unbegrenzte Wiederwahl), haben Sie keinen Rückhalt mehr im Parlament, können Sie durch ein Misstrauensvotum das Vertrauen des Bundestages verlieren, abgewählt werden und den Weg für Neuwahlen freimachen. Achtung! Sie machen nicht alles alleine, sondern müssen ggf. auch auf Ihre Koalitionspartner:innen hören und Kompromisse finden, wir leben ja schließlich in einer Demokratie.
Erst- und Zweitstimme
Erststimme: Die Erststimme ist die Stimme, die du bei einer Bundestagswahl in Deutschland einem einzelnen Kandidaten oder einer Kandidatin aus deinem Wahlkreis gibst. Jeder Wahlkreis schickt einen Vertreter oder eine Vertreterin direkt in den Bundestag, und wer die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis bekommt, gewinnt dieses sogenannte Direktmandat. Damit entscheidest du mit der Erststimme, wer aus deinem Wohngebiet direkt im Bundestag vertreten sein wird. Zusammengefasst: Mit der Erststimme wählst du eine Person direkt, die deinen Wahlkreis im Parlament vertreten soll.
Zweitstimme: Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Sie ist die wichtigere Stimme bei der Wahl. Sie entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Abgeordnete kann sie in das Parlament schicken.

5-Prozent-Hürde
Bei der Wahl zum Deutschen Bundestag gilt Folgendes: Damit einer Partei gemäß der Stimmverteilung Sitze zugeteilt werden, muss sie mindestens 5% der gültigen Zweitstimme auf sich vereinen. Andernfalls verfallen die für diese Partei abgegebenen Zweitstimmen. Warum Hürde? Damit regieren noch möglich ist und nicht ganz kleine Splitterparteien jedes Vorhaben blockieren können. Das ist eine Lehre aus der Weimarer Republik, wo seit Anfang der 1930er Jahre ständig neu gewählt werden musste, weil es keine stabilen Mehrheiten mehr gab und mit sogenannten „Notverordnungen“ regiert wurde – das war allerdings lange nicht die Regel in der Weimarer Republik.
Schaut wieder rein. Weitere Infos folgen…!